1. Schritt 2. Schritt
Meine private Krankenversicherung soll folgende Leistungen beinhalten:
Unterbringung im Krankenhaus
Für Zahnersatz sollen mindestens erstattet werden
Für Zahnbehandlung sollen mindestens erstattet werden
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen usw.) sollen bis zu folgenden Betrag erstattet werden
Auf eine privatärztliche Behandlung lege ich Wert



Private Krankenversicherung für Studenten

Anders als in Deutschland sind in Österreich grundsätzlich alle Menschen zum Abschluss einer gesetzlichen Pflichtversicherung gezwungen, die die erforderliche medizinische Behandlung garantiert und primär nicht gewinnorientiert ist. Daneben ist es den Versicherten möglich, außerdem eine Zusatz- oder Privatversicherung abzuschließen, die Zusatzleistungen garantiert. Für Studenten gelten in Österreich die gleichen Regeln.

Gesetzliche Pflichtversicherung für (fast) alle

Die Pflichtversicherung hat zur Folge, dass jeder unselbständige Beschäftigte auch krankenversichert ist, sofern das jeweilige Einkommen eine festgelegte Geringfügigkeitsgrenze von 366,33 Euro (aktuell für das Jahr 2010) nicht überschreitet. Daneben unterliegen auch Pensionisten und Arbeitslose der gesetzlichen Krankenversicherung, Kindern können beitragsfrei bei ihren Eltern mitversichert werden. Anders als in Deutschland kann man sich in Österreich den Anbieter der Krankenversicherung nicht selbst nach den passendsten Konditionen aussuchen. Die Krankenversicherung wird jedem zugeteilt, je nachdem bei welchem Arbeitgeber man beschäftigt ist und wo man sich standortlich aufhält. Zusätzlich gibt es für jedes Bundesland eine Gebietskrankenkasse (GKK); die Größte für das ganze Land ist die Wiener Gebietskrankenkasse.

Die Beiträge der Pflichtversicherung variieren zum Teil und werden meist direkt vom Lohn oder Gehalt der unselbständigen Erwerbstätigen durch die Krankenkasse abgezogen; der Arbeitgeber zahlt seinen Beitrag anschließend direkt bei der Krankenkasse ein. Bei Selbständigen muss der Versicherungsbeitrag für die Versicherung in ganzer Höhe selbst getragen werden.

Zusatz- und Privatversicherung

Neben dieser obligatorischen Versicherung für alle unselbständigen Arbeitnehmer gibt es wie gesagt die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Auch wenn laut Gesetz bei der medizinischen Betreuung und Versorgung zunächst kein Unterschied zwischen Privatversicherten und Kassenpatienten gemacht werden darf. Eine so genannte private „Sonderklasse-Versicherung“ garantiert jedoch im Falle eines Krankenhausaufenthaltes mehr Komfort und übernimmt weitgehend die dafür anfallenden Kosten. Viele Versicherungen bieten inzwischen auch spezielle Policen an, die extra für Versicherungskosten bei Zahnbehandlungen und alternative Heilmethoden aufkommen. Die Tarife für Privatversicherungen werden je nach Eintrittsalter (je nach Versicherung maximal 60 oder 70 Jahre), Gesundheitszustand, Geltungsbereich und Zahlungsweise festgelegt.

Grenzgänger als Ausnahme

Die einzige Ausnahme, um in Österreich keine gesetzliche Krankenversicherung abschließen zu müssen, gilt dann, wenn in Österreich Wohnende den Arbeitsplatz in der Schweiz, in Liechtenstein oder in Deutschland haben. Diese Grenzgänger haben dann entweder die Möglichkeit, sich in Österreich privat zu versichern oder freiwillig eine Versicherung bei der Gebietskrankenkasse abzuschließen. Dies gilt auch für österreichische Studenten, die im Ausland studieren. Dazu ist es aber ratsam, sich noch einmal ausführlich über eine private Krankenversicherung für Studenten (Student PKV) zu informieren. Und bevor man sich nicht sicher ist, ob ein ausreichender Versicherungsschutz im Krankheitsfalle besteht, sollte man lieber einen Anwalt konsultieren, der auf Versicherungsvertragsrecht spezialisiert ist.

Der Beitrag wurde am Freitag, den 28. Mai 2010 um 13:24 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
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